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Radwanderführer 2012

Radreisen

Aktuell

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Die Zufahrten dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, die in den Nord-Ostsee-Kanal einlaufen oder ihn verlassen. Dies gilt nicht

  • für Fahrzeuge auf der Fahrtstrecke von und nach der Umschlagstelle im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau,
  • für Fahrgastschiffe auf der Fahrtstrecke von und zur Anlegestelle in Kiel-Holtenau,
  • für Sportfahrzeuge auf den Fahrtstrecken von und nach den zugelassenen Liegestellen sowie
  • für Fahrzeuge der Strom- und Schifffahrtspolizei, Lotsenversetzfahrzeuge und zugelassene Schlepper.
 

© DTP Service 2011

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