Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb "Nord-Ostsee-Kanal 2012" und der dazugehörigen Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit nachstehenden Bedingungen einverstanden.
Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die Fa. DTP SERVICE (nachfolgend "Veranstalter" genannt).
Teilnahmeberechtigt ist jeder
Die eingesandten Fotos müssen ein Motiv vom Nord-Ostsee-Kanal zeigen.
Der Teilnehmer muss der Urheber und Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts an dem eingesendeten Foto sein. Der Teilnehmer darf nicht mit einem Foto teilnehmen, dass gegen die guten Sitten oder gegen sonst geltendes Recht (insbesondere Urheberrechte Dritter) verstößt. Wer fremde Fotos einschickt, macht sich möglicherweise schadensersatzpflichtig.
Der Teilnehmer räumt der Fa. DTP SERVICE unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht (UrhG § 31) insbesondere an folgenden Verwertungsrechten ein:
Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
Recht der Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger (§ 21 UrhG)
Recht der Bearbeitung und Umgestaltung (unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers) (§ 23 UrhG)
Der Teilnehmer ist ferner damit einverstanden, dass das Foto zeitlich unbefristet im Internet auf Webseiten des Veranstalters (insbesondere unter www.kielkanal.de) veröffentlicht und damit weltweit verbreitet wird. Dritte Personen, die über einen Internetanschluss verfügen, können das Foto zur Kenntnis nehmen, bearbeiten und vervielfältigen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Fa. DTP SERVICE keine Schutzmaßnahmen gegen derartige Gebrauchsformen vorhalten kann.
Mit der Teilnahme an dem Fotowettbewerb garantiert der Teilnehmer, dass
er Inhaber aller Rechte an dem übermitteltem Fotos ist und die Veröffentlichung des Fotos durch den Veranstalter nicht gegen geltende Gesetze, einschließlich unter anderem Jugendschutzgesetzte, Strafgesetzte, Datenschutzgesetze beziehungsweise Rechtspositionen, einschließlich unter anderem der Persönlichkeitsrechte, Rechte des geistigen Eigentums, vertragliche oder sonstige Rechte von natürlichen oder juristischen Personen verstößt.
Bei Aufnahmen mit Menschen muss dem Teilnehmer die Zustimmung der abgebildeten Person(en) vorliegen (§ 22 KUG).
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf die vom entsprechenden Teilnehmer übermittelten Inhalte gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang sein vollständiger Name und der Titel der Bilder veröffentlicht werden kann.